Rechtsprechung
   BSG, 24.08.1960 - 10 RV 333/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,883
BSG, 24.08.1960 - 10 RV 333/56 (https://dejure.org/1960,883)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1960 - 10 RV 333/56 (https://dejure.org/1960,883)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1960 - 10 RV 333/56 (https://dejure.org/1960,883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 20
  • NJW 1960, 2262
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.05.1960 - 10 RV 294/56
    Auszug aus BSG, 24.08.1960 - 10 RV 333/56
    Ist eine wesentliche Änderung der Verhältnisse infolge Verschlimmerung der Schädigungsfolgen durch das Versorgungsamt anerkannt worden, so ist dieses nach BVG § 62 Abs. 1 nicht nur zu einer der Verschlimmerung entsprechenden Erhöhung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern darüber hinaus auch uneingeschränkt zu einer Neufeststellung und damit auch zur Erhöhung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen eines besonderen beruflichen Betroffenseins berechtigt (vgl Entscheidungen des Reichsversorgungsgerichts Bd 5, 24, 31, und BSG 1960-05-24, 10 RV 294/56).
  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76

    Betriebsratstätigkeit - Kein Einfluß auf berufliches Betroffensein

    Ferner war zu bedenken, daß der Kläger, wenn er den bisherigen Beruf nach 1964 weiter ausgeübt hätte, dies möglicherweise auf Kosten seiner Gesundheit oder unter Aufbietung einer außergewöhnlichen, nicht zu erwartenden Energie getan hätte (§ 30 Abs. 2 Buchst b BVG; BSGE 13, 20, 23; 36, 21, 24; SozR Nr. 60 zu § 30 BVG).

    Der finanzielle Aspekt tritt für die Rechtsanwendung zurück, wenn eine Berufsposition nur unter außergewöhnlicher Energie und unter Gefährdung der Gesundheit ausgefüllt wird (BSGE 13, 20, 23; 36, 21, 24; SozR Nr. 60 zu § 30 BVG).

  • BSG, 16.07.1971 - 10 RV 378/69

    BVG § 30 Abs 2 idF des 3. NOG-KOV bei der Feststellung eines besonderen

    Vielmehr sollten die Neufassungen insoweit nur zum Ausdruck bringen, wie die Vorschrift nach dem Willen des Gesetzgebers schon nach den früheren Fassungen auszulegen war (vgl. BSG 13, 20, 22; 15, 208, 211; BSG in BVBl 1960 S. 51).

    Dieser Zweck der gesetzlichen Neuregelungen wird besonders deutlich in jenen Fällen, in denen lediglich ein Teil der Verwaltungsvorschriften in das Gesetz aufgenommen und der von der Verwaltung bisher schon praktizierten Auslegung Allgemeinverbindlichkeit verliehen (vgl. BSG 13, 20, 22) oder in denen das Gesetz in seinem Wortlaut der durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnenen Auslegung angepaßt wurde.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2014 - L 13 VK 46/10

    Besondere berufliche Betroffenheit

    So ist auch derjenige, der seinen Beruf nach der Schädigung weiter ausübt, dann besonders betroffen, wenn er eine außergewöhnliche Tatkraft aufwenden und außergewöhnliche Anstrengungen machen muss, um einen wirtschaftlichen Schaden und ein Abgleiten in seinem Beruf zu verhindern (BSG, Urteil vom 24. August 1960 - 10 RV 333/56 -, BSGE 13, 20 = SozR Nr, 8 zu § 30 BVG; vgl. auch Dau, in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, Rn. 19 zu § 30 BVG).
  • BSG, 08.07.1969 - 9 RV 788/67

    Zur Feststellung der mit dem besonderen beruflichen Betroffensein verbundenen

    Wenn er darauf angewiesen ist, durch besondere Tatkraft und außergewöhnliche Anspannung seiner Kräfte einen Ausgleich für den durch seine körperliche Beeinträchtigung im Beruf entstandenen Minder verdienst dadurch zu schaffen, daß er mehr als andere Berufsangehörige, mehr auch als andere Beschädigte, arbeiten muß, so offenbart diese Mehrleistung sein besonderes berufliches Betroffensein, ohne daß die dadurch geschaffene Benachteiligung beseitigt werden könnte (vgl. auch BSG 13, 20, 23 = BSG in SozR Nr. 8 zu § 30 BVG).
  • BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66

    Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem

    Der Gesetzgeber hat damit keine neue, abweichende Regelung getroffen, sondern nur die von der Rechtsprechung schon immer vertretene Auffassung bestätigt (vgl. BSG 13, 20, 22; 15, 208, 210; BVBl 1960 S. 51) und klargestellt, daß es sich bei den in § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a bis c BVG aufgeführten Tatbeständen nur um Beispiele handelt, die sämtlich unter der Grundvoraussetzung des § 30 Abs. 2 Satz 1 BVG stehen.
  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 21.65

    Minderung der Erwerbsfähigkeit bei früherem Berufssoldat - Berücksichtigung

    Ersichtlich ist das Berufungsgericht sodann von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgegangen, das ein besonderes berufliches Betroffensein annimmt, wenn ein Beschädigter seinen früheren Zivilberuf trotz der im Rechtsstande eines Berufssoldaten erlittenen Schädigung wieder ausübt, jedoch wegen der verbliebenen Schädigungsfolgen gegenüber gesunden Angehörigen dieses Berufes einen erheblichen Minderverdienst hat oder außergewöhnlicher Anstrengungen bedarf, um einen wirtschaftlichen Schaden und ein Abgleiten in seinem Beruf zu verhindern (vgl. u.a. BSGE 13, 20).
  • BSG, 21.09.1983 - 9a RV 36/82

    Zur Rechtslage, wenn wegen der Aufwendung außergewöhnlicher Energie besonderes

    Die Verwaltung anerkannte ein besonderes berufliches Betroffensein nach 5 30 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe b BVG deshalb, weil der Kläger wegen seiner Schädigungsfolgen den damaligen Beruf nur unter Aufwendung besonderer Energie und Tatkraft ausüben konnte (vgl dazu BSGE 13, 20, 22 : SozR Nr. 8 zu S 30 BVG; BSGE 30, 21, 24 : SozR Nr. 39 zu 5 30 BVG; BSGE 33, 151, 152 : SozR Nr "9 zu 5 30 BVG; BSGE 36, 21, 2ü : SozR Nr. 66 zu @ 30 BVG; SozR Nr. 60 zu 5 30 BVG; BSGE US, 161, 165 : SozR 3100 5 30 Nr. 31; Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1978 - 9 RV 62/77 - : KOV-Mitteilungen Berlin 1978, 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - L 13 VE 39/14

    Anspruch auf Entschädigung wegen zu Unrecht erlittener Haft

    So ist auch derjenige, der seinen Beruf nach der Schädigung weiter ausübt, dann besonders betroffen, wenn er eine außergewöhnliche Tatkraft aufwenden und außergewöhnliche Anstrengungen machen muss, um einen wirtschaftlichen Schaden und ein Abgleiten in seinem Beruf zu verhindern (BSG, Urteil vom 24. August 1960 - 10 RV 333/56 -, BSGE 13, 20 = SozR Nr, 8 zu § 30 BVG; vgl. auch Dau, in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, Rn. 19 zu § 30 BVG).
  • BSG, 30.09.1966 - 9 RV 1006/63

    Beurteilung der Hilflosigkeit - Verlust beider Unterschenkel - Schädigungsfolgen

    (BSG 13, 20) im wesentlichen bereits ausgesprochen hat " daß nämlich die Pflegezulage auch dann gewährt werden kann, wenn dem Beschädigten die Verrichtungen des täglichen Lebens zwar möglich sind, er aber hierbei eine außergewöhnliche Energie aufwenden und unzumutbare Anstrenungen machen muß, um diese unter großen Schmerzen auszuführen, Diese Grundsätze lassen sich auch auf den Fall übertragen, daß der Beschädigte ohne"fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen"sich der Prothesen nur mit großer dauernder Willensanstrengung und unter Gefährdung seiner Gesundheit bedienen kann, ZGB, das Risiko auf sich nehmen muß, wegen der nicht in Anspruch genommenen Hilfe zu stürzen° Soweit die VV Nr, 8 zu 5 35 BVG und die Rundschreiben des BMA vom 30 August 1953 und 180 Oktober >1953 auch solche Umstände berücksichtigt wissen wollen, stehen sie jedenfalls nicht im Widerspruch zu 5 35 BVG"' 17 -.
  • BSG, 10.06.1975 - 9 RV 124/74

    Sachaufklärung der Tatsachen

    Das Vertreibungsschicksal als solches hat freilich nicht in jedem Einzelfall den Verlust der Berufsstellung als selbständiger Landwirt mit sich gebracht" Ob hier für den Kläger ausnahmsweise - etwa durch verwandtschaftliche Beziehungen - bei unversehrter Heimkehr aus dem Kriegsdienst die Möglichkeit einer Berufsausübung als selbständiger Landwirt im Bundesgebiet bestanden hätte" wird das LSG gegebenenfalls aufzuklären haben" Weiterhin wird, falls der Landwirtsberuf als Anspruchsgrundlage ausscheidet, zu prüfen sein, ob der Kläger ein berufliches Betroffehsein daraus herleiten kann, daß er in seiner seit 1950 verrichteten Berufstätigkeit als Kranführer infolge der Funktionsbehinderung der rechten Hand nur unter Inkaufnahme einer beträchtlichen Unfallgefährdung zu arbeiten vermag (so Blo 103 120 VersorgAkte; vgl BSG 13, 20 25) .
  • BSG, 22.03.1963 - 11 RV 844/62

    Anerkannte Schädigungsfolgen - Gewährung von Rente - Änderung der Verhältnisse

  • BSG, 30.10.1973 - 9 RV 460/72

    Verlust der Gebrauchshand und MdE - Besonderes berufliches Betroffensein im

  • BSG, 10.10.1972 - 9 RV 748/71

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich

  • BSG, 26.11.1963 - 10 RV 567/61

    Kein besonderes berufliches Betroffensein bei sozial gleichwertigem Beruf mit

  • BSG, 15.12.1961 - 8 RV 1445/59

    Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen besonderer beruflicher Betroffenheit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2012 - L 12 VG 10/06
  • LSG Niedersachsen, 03.05.1962 - L 9 V 937/60

    Neufeststellung der Versorgungsrente

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht